+43 2633 42241
112
122
133
144
01/406 43 43

Sollten Sie sich einen Hund zugelegt haben, besteht die Verpflichtung, den Hund binnen eines Monats bei der Gemeinde anzumelden.

§ 8 des NÖ Hundehaltegesetzes beinhaltet die Regelung zur Leinen oder Maulkorbpflicht. Das heißt, im gesamten Ortgebiet sind Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Tosa Inu, Dogo Argentino, Rottweiler, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit-Bull, Bandog) sind mit Leine und Maulkorb zu führen.
Sollte ihr Hund seine Hundemarke verloren haben, besteht die Möglichkeit, am Gemeindeamt eine neue zu bekommen.

Online Casinos bieten ihren neuen Spielern kostenlose Boni, ohne die Bedingung, eine Einzahlung zu tätigen. Alle Boni, sowie, Casino Bonus ohne Einzahlung kommen in verschiedenen Formen. Eine der beliebtesten Formen des Bonus ohne Einzahlung ist Freispiele. Dies ist eine Art von Echtgeld-Spiele in Form von Bonus.

Des Weiteren verweisen wir auf § 8 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes; dieses schreibt die Entfernung von Exkrementen an öffentlichen Orten im Ortsbereich vor. Daher bitten wir Sie, mit den dafür vorgesehenen Gassisackerln, welche am Beginn des Radweges bei der Harzwerkbrücke, beim Zebrastreifen bei der Johannesbrücke und oberhalb des Kindergartens angebracht sind, dieser Verpflichtung nachzukommen.

 

Freiwillige Sonn- und Feiertagsdiensteinteilung der Tierärzte im Raum Wiener Neustadt

Mag. Martina Spritzendorfer
Mag. Rosa Sasarman

Veterinärmedizinerinnen.

ORDINATIONSZEITEN:

           Vormittag                                  Nachmittag
MO:  07:00 –  11:00                           16:00 – 18:00

DI:   09:00 – 11:00 08:00 –  10:00

MI, DO, FR:   09:00 –  11:00            16:00 – 18:00

SA: 10:00 – 11:00  08:00 –  10:00                           

Telefon: +432633/422 31
Mobil: +43664/91 66 278 oder +43664/91 66 279
E-Mail: info@tierarzt.help
Internet: www.tierarzt.help

Sonn- und Feiertagsdienst von Samstag 08:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr bzw. am Vorabend von Feiertagen 20:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07:00 Uhr:
Jänner: 01. und 02., 22. und 23.; Februar 19. und 20.; März: 19. und 20.; April: 16.-18.; Mai: 14. und 15.; Juni: 04.-06., 25. und 26.; Juli: 23. und 24.; August: 20. und 21.; September: 17. und 18.; Oktober: 15. und 16.; November: 12. und 13.; Dezember: 08., 31. und 01.01.23

Adresse:
Gutensteiner Straße 12, 2753 Markt Piesting