Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) normiert unter anderem die Bewilligungspflicht für sportliche Veranstaltungen auf Straßen (§ 64), Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (§ 82) sowie Arbeiten auf und neben der Straße (§90), wobei die häufigste Bewilligungsart jene nach § 90 ist.
Das Land NÖ hat hierzu Online-Formulare entwickelt, welche einerseits zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen sollen und andererseits die durch die Arbeiten entstehenden Einwirkungen auf den Verkehr direkt an die Navi-Anbieter weitergeben.
ACHTUNG: die nachstehenden Formulare dienen ausschließlich für Arbeiten auf Straßen, die in den Zuständigkeitsbereich der BH Wiener Neustadt fallen. Diese sind in unserem Gemeindegebiet die B21, die Starhembergstraße, die Gutensteiner Straße im Bereich Kreuzung Marktplatz/Starhembergstraße bis Kreuzung Hernsteiner Straße, sowie die Hernsteiner Straße selbst.
§ 64 StVO – sportliche Veranstaltungen auf Straße
§ 82 StVO – Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
§ 90 StVO – Arbeiten auf oder neben der Straße
Für all jene Arbeiten, die nach § 90 StVO bewilligungspflichtig sind und auf Gemeindestraßen durchgeführt werden, steht nachfolgendes Formular zur Verfügung: