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Amtstafel & Verordnungen

Amtstafel - aktuelle Kundmachungen

Verordnungen

  • Eine Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Mark Piesting vom 02. Dezember 2021, mit der die Abfallwirtschaftsordnung der Marktgemeinde Mark Piesting vom 29.11.2016 geändert wird. Gemäß § 23 NO Abfallwirtschaftsgesetz 1992, LGB1 142/2017 i.d.g.F., wird verordnet:
    Abfallwirtschaftsgebuehr_und_Abfallwirtschaftsabgabe
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    Aufschließungsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mark Pisting hat am 2. August 2025 die folgende Verordnung erlassen. Die Verordnung betrifft die Schaffung eines Baugebietes für die ausgewiesenen Wohngebiete (Baugebiete BW, Bau-landgebiete BA) und Baugebiete (KG Pisting, KG Dreistetten). Die Grenzen des Gebietes ergeben sich aus dem beigefügten Plan, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung darstellt.
    Bausperre
  • Das Dokument ist eine Resolution bezüglich der Friedhofsgebührenordnung 2007 für den Friedhof von Markt Piesting. Die Resolution wurde vom Gemeinderat genehmigt. Es werden Gebühren für Grabstellen, Verlängerungen und die Nutzung des Krematoriums aufgeführt. Die Gebühren sind in einer Tabelle aufgelistet.
    Friedhofsgebuehrenordnung
  • Eine Verordnung über die Erhöhung einer Gebrauchsabgabe. Die Gebrauchsabgabe für den gemeinnützigen Zweck wird gemäß den Bestimmungen des Gebrauchsabgabengesetzes von 1973 erhöht. Wirkt ab dem Monat nach der Bekanntmachungsfrist.
    Gebrauchsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mark Piesting beschloss auf Grund der Bestimmungen des NO Hundeabgabengesetzes 1979, Gemäß §§ 2 und 7, LBGI 3702-0 i.d.g.F., für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben: Die Abgabe für Nutzhunde beträgt jährlich € 6,54 pro Hund und für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und gefährliche Hunde € 100,00 pro Hund. Die Abgabe für alle übrigen Hunde beträgt jährlich € 30,00
    Hundeabgabe
  • Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Markt Piesting vom 27.09.2022, mit welcher die Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Markt Piesting vom 02. Dezember 2021 geändert wird. Gemäß § 1 NO Kanalgesetz 1977, LGB1 8230-0 i.d.g.F., wird verordnet: A) Einmittlungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal der KG Piesting. B) Einmittlungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal der KG Dreistetten. C) Einmittlungsabgabe für den Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal in der KG Dreistetten.
    Kanalabgabenordnung
  • Verordnung vom 02. Dezember 2021, mit der die Kanalabgabeverordnung der Marktgemeinde Mark Pisting vom 29.11.2016 geändert wird. Gemäß § 1 NO Kanalgesetz 1977, LGB 8230-0 i.d.g.F., wird verordnet: $4. Die Kanalbenützungsgebühr ist nach den Bestimmungen des § 5 NO Kanalgesetzes 1977, LGB 8230-0 i.d.g.F. zu berechnen.
    Kanalbenuetzungsgebuehren
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Markt Piesting vom 30. Juni 2011 hat beschlossen, die Umweltschutzverordnung vom 16. Juli 1981 wieder zu erlassen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Störungen durch gemeinschaftliche Aktivitäten zu verhindern, insbesondere zum Schutz der Umwelt. Zusätzliche Handhabungen und Unterlassungen sind verboten. Lärmvorschriften gelten samstags ab 19.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig, mit Ausnahme von 10.00 bis 12.00 Uhr.
    Rasenmaehverordnung
  • Ein Dokument vom 17. September 2019 beschreibt eine Gemeindeverordnung zur Verhinderung der Übertragung übertragbarer Krankheiten durch Rattenbekämpfung. Es schreibt vor, dass Ratten auf privaten und öffentlichen Grundstücken bekämpft werden müssen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Eigentümer müssen Behörden über Sichtungen von Ratten informieren und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen sicherstellen.
    Rattenverordnung

Kontakt

    • Marktplatz 1, 2753 Markt Piesting, AUT
    • gemeinde@piesting.at
    • +43 2633 42241
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