Sollten Sie sich einen Hund zugelegt haben, besteht die Verpflichtung, den Hund binnen eines Monats bei der Gemeinde anzumelden.
§ 8 des NÖ Hundehaltegesetzes beinhaltet die Regelung zur Leinen oder Maulkorbpflicht. Das heißt, im gesamten Ortgebiet sind Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Tosa Inu, Dogo Argentino, Rottweiler, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit-Bull, Bandog) sind mit Leine und Maulkorb zu führen.
Sollte ihr Hund seine Hundemarke verloren haben, besteht die Möglichkeit, am Gemeindeamt eine neue zu bekommen.
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Des Weiteren verweisen wir auf § 8 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes; dieses schreibt die Entfernung von Exkrementen an öffentlichen Orten im Ortsbereich vor. Daher bitten wir Sie, mit den dafür vorgesehenen Gassisackerln, welche am Beginn des Radweges bei der Harzwerkbrücke, beim Zebrastreifen bei der Johannesbrücke und oberhalb des Kindergartens angebracht sind, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Mag. Spritzendorfer & Mag. Sasarman
Ihre Lieblinge sind bei uns in guten Händen. Wir kümmern uns liebevoll und mit Empathie um Kleintiere, Nagetiere, Exoten und Reptilien, Vögel und Pferde.
ORDINATIONSZEITEN: | Vormittag | Nachmittag |
MO: | 07:00 - 11:00 | 16:00 - 18:00 |
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MI,DO,FR: | 09:00 - 11:00 | 16:00 - 18:00 |
SA: | 10:00 - 11:00 |
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Sonn- und Feiertagsdienst von Samstag 08:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr bzw. am Vorabend von Feiertagen 20:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07:00 Uhr:
Jänner: 01. und 02., 22. und 23.; Februar 19. und 20.; März: 19. und 20.; April: 16.-18.; Mai: 14. und 15.; Juni: 04.-06., 25. und 26.; Juli: 23. und 24.; August: 20. und 21.; September: 17. und 18.; Oktober: 15. und 16.; November: 12. und 13.; Dezember: 08., 31. und 01.01.23
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