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Mit Donnerstag, 25.03.2021 00:00 Uhr, wurde der Bezirk Wr. Neustadt-Land per Verordnung durch die BH Wiener Neustadt zum Hochinzidenz gebiet erklärt und gelten daher ab sofort folgende Maßnahmen/Regeln:
– Personen, die den Bezirk Wiener Neustadt-Land verlassen bzw. die Bahnhofe, Flugplätze, Schnellstraßen- und Autobahnauffahrten zum Verlassen nutzen, müssen hierzu einen negativen, nicht über 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen negativen, nicht über 72 Stunden alten PCR-Test mitführen.
– Die Kontrollen erfolgen Stichprobenartig
– Bei Ein- und Ausreisen zwischen Wiener Neustadt-Stadt und Wiener Neustadt-Land wird es keine Kontrollen geben.
– Ausnahmen sind unter anderem: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Schüler*Innen mit einem von der Schule ausgestellten negativem, nicht über 48 Stunden alten Antigen-Test; die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; Transitpassagiere oder die Durchreise durch das Gebiet ohne Zwischenstopp

Die Verordnung der BH Wiener Neustadt mit allen Vorschriften sowie Ausnahmen können Sie HIER nachlesen.